Mr.Chainsaw schrieb am 17.11.2023 09:53:
Ich frage mich echt was das soll?
Wenn dann müsste die Jährlich anfallen und an die jeweilige Inflation gekoppelt sein. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft nach einem Jahr ist die Inflation plötzlich verschwunden und sogar rückläufig geworden.
Ähnliches hört und liest man leider immer wieder. Viele scheinen nicht zu begreifen, dass eine rückläufige Inflation nicht bedeutet, dass die bereits stattgefundene Inflation rückgängig gemacht wird, sondern dass die Preise nur langsamer weiter steigen.
Einmalige Sonderzahlungen sind im Zusammenhang mit Inflationsausgleich natürlich komplett sinnlos.
Jede Gehaltserhöhung unterhalb der Inflationsrate ist effektiv eine Gehaltskürzung.
Jeder Arbeitnehmer sollte jedes Jahr zum Chef gehen und mindestens einen Inflationsausgleich fordern, alternativ eine Erklärung, mit welcher Begründung ihm/ihr der Lohn gekürzt wurde.
Ideal wäre eigentlich ein Passus im Arbeitsvertrag, der einen automatischen Inflationsausgleich garantiert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.11.2023 10:32).