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  • MiMoses

319 Beiträge seit 08.09.2015

Recht auf Psychotherapie

Der Bundesgesundheitsminister hat auch schon seit Langem eine Antwort auf die Wartezeiten. Das 1 Prozent, das die Ausgaben für psychische Gesundheit an den Gesamtausgaben machen ist nämlich zu viel und die Psychotherapeuten behandeln eh bevorzugt leichte Befindlichkeitsstörungen. Deswegen muss statt mehr Psychotherapeuten (der Bedarf wird seit Jahrzehnten klein gerechnet und selbst das ist euphemistisch) eine Verknappung der Stundenkontingente her. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll mit dem Änderungsantrag 49 verdonnert werden, die Richtlinie für die therapeutische Versorgung so umzugestalten, dass sie „Schweregrad orientiert und bedarfsgerecht“ gestaltet werde. Klingt sinnvoll oder? Ist aber nur ein neues Beispiel von Spahns irreführender Rhetorik und läuft auf Stundenkürzung hinaus. Oder die beschlossene "Lotsenregelung", die die Patienten nicht auf dem beschwerlichen Weg zum Therapieplatz unterstützen, sondern den freien Zugang der Versicherten zum Psychotherapeuten abschaffen soll.

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