Dann darf man sich nur noch ein paar Kilometer von seinem Wohnort entfernen.
https://www.mmnews.de/politik/157496-merkel-will-einschraenkung-des-bewegungsradius-ab-100-inzidenz
Ich darf dann nicht mal mehr zu meinem nächsten Polizeirevier und dort um 20:01 meine indirekte Selbstanzeige aufnehmen lassen, dass ich mich nach 20 Uhr ohne driftigen Grund in der Polizeistation befinde, weil die Aufzeichnung einer Ordnungswidrigkeit durch die Polizei für mich kein driftiger Grund darstellen kann, da ich ja ohne driftigen Grund dorthin gegangen bin.
Ja, ganz recht, das ist juristisch ein ganz interessantes Thema: darf die Exekutive selber vor Ort festlegen, ob eine Begründung für mich driftig ist oder nicht. Ergänzend kommt dann noch hinzu, ob der Grund driftig genug ist, dass ich berechtigt bin, den eingeschränkten Bewegungsradius zu überschreiten.
Als nächstes gibt es dann wohl den Elektrozaun für die Schafe...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.01.2021 08:59).