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mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2020

Re: Lügen Sie nicht

Ultraschallknall schrieb am 23.01.2022 15:49:

Wann? Und wie genau?
Einer (nicht-infektiösen) Einzelperson wurde zu keiner Zeit der Ausgang verwehrt.
Während einer verodneten Quarantäne gilt hingegen selbstverständlich ein Ausgangsverbot!

Lügen Sie nicht.
April 2020 Bayern 15jähriger bekommt 150 Euro Strafe, da er Wohnung ohne tritigen Grund verlassen hat.

https://www.t-online.de/region/id_87764582/15-jaehriger-in-gewahrsam-verstoss-gegen-beschraenkungen.html

Hinweis. Monat korrigiert.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.01.2022 21:28).

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