Ultraschallknall schrieb am 23.01.2022 15:49:
Wann? Und wie genau?
Einer (nicht-infektiösen) Einzelperson wurde zu keiner Zeit der Ausgang verwehrt.
Während einer verodneten Quarantäne gilt hingegen selbstverständlich ein Ausgangsverbot!
Lügen Sie nicht.
April 2020 Bayern 15jähriger bekommt 150 Euro Strafe, da er Wohnung ohne tritigen Grund verlassen hat.
https://www.t-online.de/region/id_87764582/15-jaehriger-in-gewahrsam-verstoss-gegen-beschraenkungen.html
Hinweis. Monat korrigiert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.01.2022 21:28).