:-) ... hab was gefunden...
Die dreimonatige Ablauffrist für Genesenennachweise gilt laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur für Ungeimpfte. Für Personen, die doppelt geimpft und zusätzlich genesen sind, gilt die Ablauffrist nicht.
... aber das scheint mir auch veraltet... die doppelt Geimpften gelten ja nun als nur "grundimmunisiert"...
Mir ist das alles zu esoterisch....