Aequis aequus schrieb am 24.01.2022 10:06:
:-) ... hab was gefunden...
Die dreimonatige Ablauffrist für Genesenennachweise gilt laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nur für Ungeimpfte. Für Personen, die doppelt geimpft und zusätzlich genesen sind, gilt die Ablauffrist nicht.
... aber das scheint mir auch veraltet... die doppelt Geimpften gelten ja nun als nur "grundimmunisiert"...
Mir ist das alles zu esoterisch....
Damit Du dem ganzen folgen könntest, müsste die Regierung wohl immer explizit dazusschrieben das gilt für den Erkenntnisstand mit der Variante XY.
Nur für die meisten Menschen ist das halt auch ohne dass das explizit immer gesagt werden muss natürlich klar, deshalb spart man sich das.
Natürlich wird alles ständig an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst und manche Bereiche hinken halt in den Anpassungen auch mal kurz hinterher.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.01.2022 14:08).