Wakan schrieb am 23.01.2022 10:37:
§ 263 StGB. Mitverantwortlich sind alle, die daran teil hatten. Medien und Werbefachleute, sogenannte Wirtschaftsexperten, Politiker usw.usw.usw.
Auch das betrügen von Leuten, die nicht unbedingt zu den hellsten Köpfen gehören ist und bleibt Betrug.
Außerhalb der linken Siffbubble ist es kein Betrug Aktien seines Unternehmens anzubieten.