Ultraschallknall schrieb am 23.01.2022 21:54:
"Weil ein 15-Jähriger zum wiederholten Mal gegen die Ausgangbeschränkungen in der Corona-Krise verstoßen hat, ist er in Gewahrsam genommen worden."
... und der renitente Jugendliche hatte offenbar keinen den Umständen entsprechenden Grund rauszugehen.
Das haben Sie vermutlich überlesen...
Auf diesen Beitrag habe ich geantwortet:
Ultraschallknall schrieb am 23.01.2022 15:49:
Wann? Und wie genau?
Einer (nicht-infektiösen) Einzelperson wurde zu keiner Zeit der Ausgang verwehrt.
Während einer verodneten Quarantäne gilt hingegen selbstverständlich ein Ausgangsverbot!
Der Jugendliche war nicht in Quarantäne, somit ist Ihre Aussage, dass "zu keiner Zeit der Ausgang verwehrt wurde" falsch.
Sie verbreiten damit Lügen.