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  • Klabusterbär

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2017

Personales Element der Verhältniswahl stärken

Man könnte die derzeitigen Wahlkreise erhalten, das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehalten und sicherstellen, dass die im Bundeswahlgesetz festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten unterschritten oder zumindest eingehalten wird.

Zugleich muss gewährleistet werden, dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht.

Beibehalten werden soll, dass für den Fall, dass einer Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden.

Das personale Element der Verhältniswahl könnte man stärken, indem dem Wähler mehrere Zweitstimmen gegeben werden und damit die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu kennzeichnen, mit der Folge, dass die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert wird.

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