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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Rettung durch das Verfassungsgericht?

Wie für den Rundfunk könnte man auch für den Zeitungsmarkt einen Beitragsstaatsvertrag für Zeitungsmedien schaffen, denn nach dem bekannten Artikel 5 GG gilt:
(1)...“Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet”.
Beide Bereiche sind formal gleichwertig, was für den Rundfunk gilt, muß auch für die Presse gelten: jeder Wohnunginhaber muß ein Presseorgan halten, sonst kommt er ins Gefängnis.
Unfähigkeit zum Lesen befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung.

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