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  • Enneos

779 Beiträge seit 22.09.2014

Frage

Kann mir mal jemand folgende Frage beantworten:
Bisher, bzw. so lange das "Tarifeinheitsgesetz" nicht angewandt wurde, gibt es also zwei unterschiedliche Abschlüsse in den Bahnbetrieben, wo es EVG- und GdL-Mitglieder gibt.
Gleichzeitig habe ich gelesen, dass die "Chefs" den einzelnen Arbeiter nicht nach seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft fragen dürfen.
Wie wird dann eigentlich festgelegt, nach welchem Abschluss welcher Arbeiter nun entlohnt wird bzw. auf wen wirkt sich dann welcher Abschluss welcher der beiden Gewerkschaften aus?

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