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  • Goerlitzer

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2007

Der Anspruch, auf Veruntreuung zu verzichten, eine "überhöhte Moralvorstellung"?

Wäre Lompscher Hartz-IV-Bezieherin und hätte "vergessen", das von ihr rechtmässig bezogene Nebeneinkommen dem Jobcenter zu melden, hätte es unwillkürlich eine Strafanzeige gegeben, auch bei Beträgen von deutlich weniger als 7000 Euro.

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