Wäre Lompscher Hartz-IV-Bezieherin und hätte "vergessen", das von ihr rechtmässig bezogene Nebeneinkommen dem Jobcenter zu melden, hätte es unwillkürlich eine Strafanzeige gegeben, auch bei Beträgen von deutlich weniger als 7000 Euro.
Wäre Lompscher Hartz-IV-Bezieherin und hätte "vergessen", das von ihr rechtmässig bezogene Nebeneinkommen dem Jobcenter zu melden, hätte es unwillkürlich eine Strafanzeige gegeben, auch bei Beträgen von deutlich weniger als 7000 Euro.