denn wenn das, was man i dem bemängelten geschrieben hatte, wahr ist, wird dieser Anwalt den Teufel tun und wirklich klagen.
Doch wenn er zulässt, dass derjenige, der diese Abmahnung bekommen hatte, und sie nicht unterschreibt, dieses öffentlich macht, wird es für den Anwalt noch schwieriger.
Im Tsp gibt es einen Journalisten, der schon mehrere Abmahnungen bekommen hatte, die er alle ignoriert, teilweise aber auch öffentlich gemacht hatte.
Und er wurde in keinem Fall verklagt.
Was der Abmahnende machen muss, wenn er es ernst nimmt.
Eine Abmahnung soll, so die Idee des Gesetzes, den Gang zum Gericht ersparen. Dieser dauert normalerweise länger und ist für den Abgemahnten meistens auch teurer wie eine normale Abmahnung.
Das Geld, das bei einer Abmahnung fließen soll, ist, nach dem Gesetz, nur zur Deckung der Anwaltskosten gedacht. Der "Kläger" darf, nach den Buchstaben des Gesetzes, davon nicht bekommen.
Eine Abmahnung ist auch keine Strafe, auch deshalb sind nur die Anwaltskosten zu zahlen.
Die Summe, die bei einer Abmahnung als "Strafe" genannt wird, wird ja nur fällig, wenn der Abgemahnte dagegen verstößt. (Hat er nicht unterschrieben, kann er nicht dagegen verstoßen.)
Abmahnungen sollte man nie ungeändert unterschreiben.
Man darf ohne Probleme (aber mit möglichen Widerstand ;-) ) die Summe ändern.
Man sollte auf jeden Fall die Zeit einschränken, für die diese Abmahnung gilt. Denn sonst gilt sie ein Leben lang. Das Leben des Abgemahnten.
Und das wäre, bei einer Abmahnung, sonst sehr viel länger als eine Gerichtsstrafe.