Greta Reset schrieb am 21.07.2021 13:32:
... Artikel 5 des Grundgesetzes.
Mal auf einen Prozess ankommen lassen. Für unsere Freiheits und Schutzrechte, denn für genau diesen Fall ist das Grundgesetz da.
Deshalb versuchen die Abmahner ja, das im überwiegenden Teil zu einer Tatsachenbehauptung herüberzuziehen. Die unterliegt dem Schutz des Rechts auf Meinungsäußerung deutlich weniger.