der Handlungen das Tatortreinigers wird so gar nicht eingegangen.
Denn tatsächlich ist, wie im Fall Hanau nun nicht mehr kriminaltechnisch belegbar wer die Schüsse abgegeben hat.
In Hanau haben Vater, Mutter und Täter Schmauchantrag.
im Fall L. gibts nur Aussagen mit Behauptungen.