Estrella de Levante schrieb am 22.08.2020 13:33:
Kann es sein, daß Lübke ohne den mutmaßlichen VS-Mitarbeiter Markus H. noch am Leben und Ernst kein Mörder wäre?
Wie kommt die Staatsanwaltschaft auf das schmale Brett mit der "geringeren Beihilfe" durch H? Er war doch scheinbar der Planende, und die Ausführung der Tat geschah gemeinschaftlich, wenn man den Ausführungen von Stephan Ernst Glauben schenken darf.
Das Ganze erinnert mich irgendwie an den "Buback-Prozess“ gegen Verena Becker. Damals hat die Bundesanwaltschaft auch alles versucht, damit das Urteil möglichst milde ausfällt.
Der Grund dürfte hier der gleiche sein. Man will nicht, dass der Angeklagte auspackt und über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die Sache berichtet.