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  • Rasel

mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.2010

Re: Hartmann wäre der Interessantere

Dass es zwei Anwerbeversuche des LfV gegeben hat, lässt sich jetzt aufgrund der Akten nicht mehr bestreiten. Dann eben die nächste Rückfallebene: H. hat abgelehnt. Wer's glaubt.

*ack* ist kein Hartmann, ist Geschäft

Weil so viele Zeugen (NSU, T. Moser berichtete) seltsam verstarben, würde ich mal anregen, Tipps für mitlesende zukünftige Opfer der polit. Verwurstung zu suchen und zu finden. Denn in meinen Augen das Schlimmste wäre "Geschieht denen recht, Hähä!".
In der DDR gingen die, die unter Druck unterschrieben, zu dafür bekannt kompetenten Pastoren. Da es auch schräge Typen gab, schrieben die vorausschauend an die Wand, sie wollen nicht als Spitzel arbeiten. Oder outeten sich ein Tag später im Bekanntenkreis, denn mit Kreide an die Zimmerwand schreiben war – äh – zielführend, aber es macht untertassengroße Augen von Besuchern.. Man besuchte sich sehr viel häufiger als heute üblich.
Es geht mir darum, dass niemand den Löffel wegwerfen muss, weil er sich irrt.

Ich hatte Chemnitz damals als größten Naziaufmarsch nach dem Krieg bezeichnet, mit natürlich der Absicht der Neurekrutierung und der Absicht, jetzt ernst zu machen. Wofür ich einen halben Meter Rotfärbung kassierte. Und jetzt?

Du ßnohfläk ;)

Und man kommt um einen Gedanken nicht herum: alle linken Politiker, Gewerkschafter, Flüchtlingshelfer, Klimawissenschaftler und neuerdings auch Virologen bekommen Morddrohungen. Das hat ein Ausmaß, das organisiert sein muss. Nun ist es aber so, dass eine Drohung auch mal wahr gemacht werden muss, um zu wirken. Diesbezüglich war Lübcke ideal: wenn die Täter vor so einem hochrangigen CDU-Politiker nicht zurückschrecken, dann können sich alle anderen ausrechnen, dass sie erst recht Freiwild sind.

Schaffe Mangel und werde reich, an was auch immer, mit welchen Mittel auch immer – Macht via Gesetz war im dt. Vaterland immer eine süchtig machende Droge 19.2.2020:
>https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Bekaempfung_Hasskriminalitaet.html
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Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des §1 Absatz3 NetzDG soll zudem um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §189 StGB ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 zeigen, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.
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Für Ausführende in der Sache ist wie bei Demos für die Agent Provocateurs keine besondere 'Infrastruktur' der LKAs oder LfVs nötig, denke ich, nur "Immunität" vor dem Rechtsstaat und das haben sie. G20-Gipfel in Hamburg grüßt Spätaufsteher. Pralle Parallelen gibt es im befreundeten Überseestaat und dessen Hinterhof.

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