Das ist einfach: Kriminaltechnisch ist in beiden Tatkomplexen nicht mehr zu ermitteln wer die Schüsse abgegeben hat.
Beim NSU waren die mutmaßlichen Tatmittel zum "Glück" so ausgeheizt das nur noch Gruppenmerkmale verglichen werden konnten, im Fall L. war ein sehr gezielt agierender TO-Reiniger tätig bevor die Ermittlungsgruppe eintraf.
Der E. hat übrigens immer noch nicht die von der StA erwartete Verlaufsversion vorgelegt...