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Avatar von Artur_B
  • Artur_B

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2004

Wir sind im Kapitalismus

und Wunder sollte niemand erwarten. Das Gesetz greift dann, wenn der Warenempfänger einen "begründeten Anfangsverdacht" haben müsste. Also erst, wenn massenhaft Vergiftungen, Nichtbezahlung und Freiheitsberaubung vorliegen. Die Zahl der betreffenden Fälle wird sich doch sehr in Grenzen halten. Und wenn, wird sich ein deutscher Staatsanwalt in Bewegung setzen und nicht die Betroffenen. Mit Milde ist zu rechnen.

Indes, warum dann überhaupt? Habe die Links zum BDI verfolgt, so richtig Proteststimmung will da ja nicht aufkommen. Man ist letztlich wohl damit einverstanden, dass hiermit eine Image-Verbesserung deutscher Waren verbunden ist. Die Behauptung, diese seien ausbeutungsfrei, wäre dann doch gehörig überzogen. Aber ein bisschen weniger Ausbeutung ist schon.

So ungefähr sollte man das einordnen.

Gruß Artur

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