"Der staatsrechtliche Positivismus hat den Staat als juristische
Person wie einen Menschen dogmatisiert, wenn nicht mit Hegel
vergöttlicht. Sein Bestand galt als unberührbar. Mit dem Recht, das,
bestätigt durch Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
mit den Menschen geboren ist, ist das schwerlich vereinbar. Mehr als
eine Organisation der Menschen und Bürger, mittels der diese ihr
gemeinsames Wohl, und das ist allem voran das Recht, verwirklichen,
ist er nicht. Die Menschen haben die Freiheit, sich die Organisation,
genannt Staat, zu schaffen, die ihrem Wohl am besten entspricht, wenn
dieser nur anderen Menschen nicht schadet, d. h. bestmöglich das
Recht zu verwirklichen vermag. Aber man lebt mit anderen Menschen
zusammen, vielen Menschen. Darum muß sich jeder bei der Gestaltung
des gemeinsamen Lebens mit den Menschen verbinden, die in besonderer
Weise zusammen gehören. Dabei muß die territoriale Einheit das
Grundprinzip sein. Für sie muß der Frieden gesichert sein. Nicht
Gewalt kann Staaten rechtens schaffen und erhalten, sondern nur die
Sittlichkeit der Menschen, deren praktische Vernunft. Die allerdings
ist Pflicht. Weil Konsens aller nicht erwartet werden kann, ist die
Mehrheitsregel maßgeblich. Die freiheitliche Logik ist das
Selbstbestimmungsrecht nicht des jeweiligen Volkes eines Staates,
sondern das der Menschen, die auf einem Gebiet zusammenleben und
zusammenleben wollen. Völker können sich folglich immer neu bilden;
denn sie sind Gemeinwesen von Bürgern, Bürgerschaften." (Zitat Prof.
Karl Albert Schachtschneider)
könnten wir nur zu diesem Prinzip einer Gesellschaft zurückkehren!
Person wie einen Menschen dogmatisiert, wenn nicht mit Hegel
vergöttlicht. Sein Bestand galt als unberührbar. Mit dem Recht, das,
bestätigt durch Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
mit den Menschen geboren ist, ist das schwerlich vereinbar. Mehr als
eine Organisation der Menschen und Bürger, mittels der diese ihr
gemeinsames Wohl, und das ist allem voran das Recht, verwirklichen,
ist er nicht. Die Menschen haben die Freiheit, sich die Organisation,
genannt Staat, zu schaffen, die ihrem Wohl am besten entspricht, wenn
dieser nur anderen Menschen nicht schadet, d. h. bestmöglich das
Recht zu verwirklichen vermag. Aber man lebt mit anderen Menschen
zusammen, vielen Menschen. Darum muß sich jeder bei der Gestaltung
des gemeinsamen Lebens mit den Menschen verbinden, die in besonderer
Weise zusammen gehören. Dabei muß die territoriale Einheit das
Grundprinzip sein. Für sie muß der Frieden gesichert sein. Nicht
Gewalt kann Staaten rechtens schaffen und erhalten, sondern nur die
Sittlichkeit der Menschen, deren praktische Vernunft. Die allerdings
ist Pflicht. Weil Konsens aller nicht erwartet werden kann, ist die
Mehrheitsregel maßgeblich. Die freiheitliche Logik ist das
Selbstbestimmungsrecht nicht des jeweiligen Volkes eines Staates,
sondern das der Menschen, die auf einem Gebiet zusammenleben und
zusammenleben wollen. Völker können sich folglich immer neu bilden;
denn sie sind Gemeinwesen von Bürgern, Bürgerschaften." (Zitat Prof.
Karl Albert Schachtschneider)
könnten wir nur zu diesem Prinzip einer Gesellschaft zurückkehren!