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  • Maulwurf33

462 Beiträge seit 23.12.2022

Braunkohle unterliegt dem Bergrecht mit Bergfreiheit...

Dafür darf enteignet werden...

Eine 5MW-Windkraftanlage erzeugt auf den ca. 1000m2 Turmstandfläche nach der Fertigstellung jedes Jahr 1 bis 4- mal mehr Strom als es eine Braunkohlegrube aus der Fläche nur EINMALIG!

Für Windkraft darf aber nicht enteignet werden, deshalb teils Pachten von jährlich bis zu 100€/m2!

Finanziert mit bis zu 0,8cent je Kilowattstunde durch uns Bürger.

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