Dafür darf enteignet werden...
Eine 5MW-Windkraftanlage erzeugt auf den ca. 1000m2 Turmstandfläche nach der Fertigstellung jedes Jahr 1 bis 4- mal mehr Strom als es eine Braunkohlegrube aus der Fläche nur EINMALIG!
Für Windkraft darf aber nicht enteignet werden, deshalb teils Pachten von jährlich bis zu 100€/m2!
Finanziert mit bis zu 0,8cent je Kilowattstunde durch uns Bürger.