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  • Rainer Schinkler

249 Beiträge seit 24.12.2022

Sauber subsummieren bitte!

Wenn du vorsätzlich Schäden verursachst, dann gibt es eine Schadenseratzforderung - das hat nix mit Einschüchterung zu tun.

Vorsätzlich reicht nicht, die Hauptvorraussetzung ist rechtswidrig.

Und das legitimer Protest neuerdings rechtswidrig sein soll bestreite ich, bis Karlsruhe was anderes sagt. Und bis dahin kann sich errweheh ihre Forderungen blank wo einführen, ohne Spucke.

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