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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Eine erforderliche Richtigstellung:

kid1212 schrieb am 24.01.2024 11:24:

Eigentlich die Angriffe auf den Jemen beschlossen?

Müsste er ja, denn sonst wären diese Angriffe völkerrechtswiedrig.

Außerdem vermisse ich im Artikel, das die Huthis Ländern wie China, Russland und auch Deutschland versichert haben, deren Schiffe unbehelligt zu lassen.

FALSCH!

Der Angriff der Huthis auf die zivile Schifffahrt ist ein Kriegsverbrechen.
Immer dann, wenn Zivilisten vorsätzlich militärisch angegriffen werden, liegt ein Kriegsverbrechen vor.

Richtig ist:
Auch Militärinterventionen für die Verhinderung von Kriegsverbrechen, müssen vom UN-Sicherheitsrat mandatiert sein (Art. 2 Abs. 4 ff., UN-Charta).

Tatsache ist:
Selbstverteidigung ist erlaubt. Das schließt auch die Verteidigung der zivilen Schifffahrt der eigenen Nation ein, wenn sie durch einen kriegerischen Akt bedroht ist (siehe https://www.un.org/depts/german/sr/sr_24/sr2722.pdf)
-> Am 3. Dezember 2023 wurde das Kriegsschiff USS Carney angegriffen.
-> Am 10. Januar 2024 haben Huthi-Rebellen u.a. einen US-Frachter und den britischen Zerstörer HMS Diamond angegriffen.
-> Am 12. Januar 2024 begannen die USA und Großbritannien mit den Luftschlägen gegen militärische Ziele im Jemen.
Selbstverteidigung ist erlaubt!

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