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  • ollid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.2000

Re: Fehlleitende Überschrift

Regenwetter schrieb am 24.01.2024 16:01:

ollid schrieb am 24.01.2024 15:19:

kid1212 schrieb am 24.01.2024 11:24:

Eigentlich die Angriffe auf den Jemen beschlossen?

Müsste er ja, denn sonst wären diese Angriffe völkerrechtswiedrig.

Nein, sind sie nicht. Es gibt eine entsprechende Resolution zur Verteidigung der Schifffahrtsrute.

In dem mir bekannten Resolutionsentwurf, im aktuellen "Huthi-Konflikt" wird auf auf das Völkerrecht und dem darin normierten Recht auf freie Schifffahrt verwiesen.

Darin wird zwar "abgeraten", keine Ziele im Jemen anzugreifen. Um nicht die Situation weiter anzuheizen. Gleichzeitig aber das Recht dazu im Zuge der Verteidigung gegen die Völkerrechtswidrigen Angriffe der Huthis eingeräumt.

https://daccess-ods.un.org/tmp/2128080.12962341.html

Bei past und copy führt der Link zu error 404.

Der direkte Link zur Resolution 2722 wird wohl nur temporär generiert.
https://undocs.org/S/RES/2722(2024)
Und dann die Sprache wählen sollte funktionieren.

Der mir vorliegende Resolutionsentwurf betont also bestehendes Recht. Er hat aber keine "militärische Verteidigung der Schiffsrute" beschlossen. Ein großer Unterschied und daher ist Ihre Überschrift in die Irre führend.

Das Resolution ist wie üblich extrem diplomatisch verklausoliert. Das Recht zum Millitäreinsatz gegen die Angriffe der Huthis steckt in einem Halbsatz.

"takes note of the right of Member States, in accordance with international law, to
defend their vessels from attacks, including those that undermine navigational rights
and freedoms"

Verteidigung schließt nach internationalem Recht nicht nur das Abschießen von anfliegenden Raketen ein, sondern auch die Zerstörung der Angriffskapazität des Angreifers.

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