Sie sind einfach nur inkompetent und ich werde für sie hier nicht "Grundlagen Vörlkerrecht" nachhohel.
sie sind einfach nur unverschämt und scheinen der meinung zu sein dass selbstüberzeugtheit mangelnden intellekt ersetzen könnte. ich muss sie entäuscnen, dem ist nicht so.
ich habe in ausführlich dargelegt wieso ihre angebliche sezession hier auf grund des selbstbestimmungsrechts nicht zulässig ist. diese einschätzung habe ich ihnen hinreichend mit quellen belegt. wenn sie es nicht verstehen wollen oder können ist das einzig und allein ihre problem.
Entschedendes trotesdem
1.) Es gibt weder ein Recht auf Sezesseion -- noch ein Verbot auch einseitiger Sezession -- und zwar ganz allgemein.
schwachsinn zu wiederholen macht es nicht besser. dem recht auf sezession im rahmen des selbstbestimmungsrechts steht das recht auf territoriale integrität gegenüber. wann etwas schwerer wiegt hatte ich erklärt. entweder sie verstehen es oder nicht.
bzgl der selbstbestimmung, bedeutet das nicht das recht auf einen eigenen staat (Thürer/Burri 2008, Rn. 33 ff.).
Vor allem wenn es "verbotene" und "erlaubte" Sezessioen geben soll -- wer soll das erlauben und verbieten -- das ergiebt schon aus sich heraus wenig Sinn.
dann entscheiden sie sich mal ob es nun verboten oder erlaubt ist.wie passt das zu ihrer aussage:
Es gibt weder ein Recht auf Sezesseion -- noch ein Verbot auch einseitiger Sezession -- und zwar ganz allgemein.
Wird vom Kosovo gesprochen betonen unsere Medien und auch "Experten" das eine Sezession völkerrechtlich ganz grundsätzlich nicht verboten sei.
sie haben es immer noch nicht verstanden. sie ist auch nicht grundsätzlich verboten. es müssen aber gewisse voraussetzungen vorliegen:
"Anerkannt sind bzw. diskutiert werden vier Umstände, die möglicherweise ein Recht aus Sezession bedingen: Dekolonialisierung, Fremdherrschaft, die endgültige Unmöglichkeit der Realisierung des internen Selbstbestimmungsrechts und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen.
Die ersten beiden Fälle, Dekolonialisierung und
Fremdherrschaft, spielen im Falle der Krim offensichtlich keine Rolle. "
http://www.ifhv.de/documents/workingpapers/wp5_2.pdf
Kommt das Thema zur Krim wird hervorgehoben die Krim "habe kein Recht auf Sezession".
sind wir jetzt auf sandkasten niveau?
Was Sie Zitieren ist eine "Seminararbeit" -- so etwa korregiere ich selber an der Uni (zugegeben keine jursitischen).
es ist für mich weder von interesse was sie an der uni machen, das habe ich seit 15 jahren hinter mir, auch wenn ich es albern finde, hier die eigene akademische ausbildung zu thematisieren, noch hat es eine relevanz für unsere diskussion.
auch herr kreß als völkerechtler teilt meine zitierte meinung. sie dürfen gerne argumentativ widerlegen wieso hier das selbstbestimmungsrecht höher als die territoriale integrität stehen sollte. ich warte....
"Der Krim stand also kein äußeres Selbstbestimmungsrecht zu. Die Sezession und das Referendum waren nicht rechtswirksam. "
waren sie auch nicht.
Es gibt kein Recht auf Sezession das nicht vorgelgen haben kann -- somit lässt sich daraus auch keine unwriktsamkeit des Sezession ableiten.
das ist weder relevant noch die entscheidende aussage die getroffen wurde. es geht schlicht und einfach darum dass hier das recht der territorialen integrität dem recht der selbstbestimmung, welches ja mittels der sezession verwirklicht werden sollte, entgegen steht. zeigen sie mir ein gutachen oder ähnliches was letzteres ohne abwägung zu ersterem gewichtet.
Vor allem es gibt kein codeviziertes Völkerrecht zu Sezessionen -- es gilt somit allein völker-gewohnheitsrecht -- defacto gilt somit die "Rechtspraxis" der letzten Jahrzehnte.
das wissen wir alle. das völkerrecht lebt auch von der auslegung und der praxis. wenn es präziser wäre, müsste ich mich jetzt auch nicht mit leuten wie ihnen rumschlagen, die der meinung sind, nur sie wären die selbsternannten experten.
Dazu hat die Krim eine eigene Verwaltung und eigenen Bhörden.
Es ist sehr sicher das die Verwaltung der Krim brauchbare Wählerleisten hat -- es ist ihre Aufgabe regelmäßig Wahlen zu organisieren und druchzuführen.
es völlig irrelevant was für SIE sehr sicher ist. es ist nun mal fakt dass es diese wählerlisten auf der krim nicht gab. da dürfen sie gerne weiterhin unbelegte behauptungen hier verbreiten. ich habe meine aussagen des nicht vorhanden seins der wählerlisten belegt. holen sie das für ihren widerspruch nach, und ich nehme es zur kenntnis
Und noch etwas Grundsätzliches:
Eine Rückgabe der Krim ist wie eine Rückgabe des Kosovos schlicht nicht durchführbar.
die logik ist so unsinnig wie ihr restlicher beitrag auch und strotzt mal wieder vor selbstüberzeugung.
eine annexion gegen den willen der ukraine ist offensichtlich durchführbar. der umgekehrte weg nach ihrer meinung nach nicht. somit muss die krim immer und ewig bei russland bleiben, weil eine rückgabe ihrer meinung nach nicht durchführbar wäre.
merken sie eigentlich den unsinn den sie schreiben. natürlich es genauso durchführbar wie die annexion.
In beiden Fällen aus dem gleichen Grund -- weil es gegen den Willen der Befölkerung mit Gewalt druchgesetzt werden müsste.
das hat russland bei der annexion und bei seinem vorgehen in tschetschenien nicht gestört. also eine gewisse praxiserfahrung ist da schon vorhanden, dinge gegen den willen der bevölkerung durchzusetzen ;)
"Scheiargumenten" für poltische Provokationen zu liefern ist keine Begründung für juristische Positonen.
es tut mir leid, aber sie sind ein ganz spezieller diskussionspartner. was sie an selbstüberzeugung vortragen, was dann in unverschämtheiten mündet, wenn man dieses nicht unwidersprochen akzeptiert, ist in dieser form durchaus herausstechend.