mag2000 schrieb am 05.09.2017 08:36:
Russland besetzt die Krim unter Bruch des Völkerrechts.
Welches Gericht hat denn diesen Rechtsbruch festgestellt wenn man fragen darf?
bis jetzt noch keins, warum fragen sie?
sie haben doch selbst in ihren beiträgen den völkerrechtsbruch durch die militärische besetzung bestätigt.
Nein, Sie haben mich offenbar missverstanden.
Ich habe etwas anderes bestätigt. Lesen Sie erstmal komplett durch bitte.
Eine Militärische Besetzung oder Okkupation erfordert per Definition die Initiative eines Okkupanten von Außen. Ein Merkmal einer militärischen Besetzung ist die erzwungene Ersetzung der vorhandenen Verwaltungsstrukturen durch eine militärische Verwaltung des Okkupanten.
Sie kennen meine Position. Ich halte es als erwiesen, dass die Initiative von den Verwaltungsstrukturen der Krim ausging. Niemand hat das Krimparlament gezwungen am 11. März die staatliche Unabhängigkeit auszurufen und am 16. März die Bevölkerung über den Zukünftigen Status der Krim abzufragen.
Ich habe bestätigt
Die Rolle Russlands war hier nicht die eines Okkupanten, sondern die einer Schutzmacht, welche sich völkerrechtswidrig mit militärischen Mitteln in einen innerstaatlichen Konflikt einmischt.
Die einseitige Abspaltung der Krim ist in erster Linie ein Konflikt zwischen der Autonomen Republik Krim und dem Zentralstaat Ukraine. Während die Krim eine Abspaltung anstrebt, erhebt die Ukraine Anspruch auf seine territoriale Integrität.
Russland mischt sich in diesen Konflikt im Alleingang militärisch ein ohne ein Mandat des Sicherheitsrats, was wegen des Interventionsverbots grundsätzlich nicht zulässig ist.
Ich habe eine militärische Intervention bestätigt.
Meiner Einschätzung nach handelte es sich um eine: völkerrechtswidrige militärische Unterstützung einer einseitigen Sezession.
Aber aus einem völkerrechtswidrigen Eingreifen in einen Abspaltungsstreit lässt sich keine militärische Okkupation oder gar eine Annexion ableiten.
Wenn eine Region sich gegen den Willen des Zentralstaats einseitig abspaltet, verwandelt sich diese Abspaltung nicht in eine Einverleibung durch einen Dritten, wenn dieser Dritte die Abspaltung unterstützt. Selbst wenn die Unterstützung der Abspaltung völkerrechtswidrig ist, macht es eine Abspaltung doch trotzdem nicht zu einer Einverleibung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.09.2017 13:04).