zwi schrieb am 01.09.2017 09:07:
Für den Fall, dass die US-Geheimdienste ihre Daten der niederländischen Staatsanwaltschaft tatsächlich zugänglich gemacht haben, diese aber geheim bleiben - d.h. unter Verschluss gehalten werden - sollen, dann können die US-Geheimdienste ihre Daten sich sonst wo hinstecken.
Der einzige Nutzen wäre, dass das Untersuchungsteam versuchen könnte, dieselben Informationen auf anderem Weg zu erlangen. Wenn man die Information schon kennt, dann kann es unter Umständen einfacher sein, eine passende alternative Quelle dazu zu suchen, als wenn man die Information nicht kennt.
Wir werden ja dann sehen, ob das Untersuchungsteam das fertigbringt.
Eine Verwendung vor Gericht wäre jedenfalls eine Rechtsstaates unwürdig. Hörensagen im Stil von "ich kenne da jemanden, der hat mir erzählt, dass er unwiderlegbare Weise für die Schuld des Angeklagten gesehen hat, er dürfe mir aber weder über die Beweise selbst noch über die Natur der Beweise Auskunft geben" ist jedenfalls nichts Rechtsstaatliches.