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  • Queru

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2010

Re: Leseschwäche

TomGard (1) schrieb am 31.03.2020 08:33:

Kein Richter kann und wird von den USA verlangen, ihm Satellitenbilder vorzulegen und das ist auch nicht geschehen. Der Richter verlangt vielmehr von der Anklage, daß sie Material vorlegt, auf dem ihre Anklage erkennbar ruht. Das ist hier der Fall, weil ein beteiligter Parlamentsabgeordneter behauptet hat, die Staatsanwaltschaft habe solche Bilder gesehen.

Weder im Artikel noch in der Überschrift wird behauptet, was Sie unterstellen.
Vorlegen können nur Prozessbeteiligte - in diesem Fall die Staatsanwaltschaft, da sie sich darauf beruft. Und dieses "Beweisstück" befindet sich offensichtlich nicht bei den eingereichten Unterlagen.Und Sie schreiben dann ja auch richtig, dass der vorsitzende Richter dies von der Staatsanwaltschaft einforderte.

Im Artikel findet sich nichts gegenteiliges!

Der Richter tut das auch nicht aus "freiem Willen", sondern um wenigstens hier und da den Anschein zu wahren, der Prozess wahre die Vorgaben der niederländischen und europäischen Strafprozessordnung, die eine Anklage aufgrund "geheimer" Beweismittel nicht zulassen. Je offener die Verstöße werden, desto mehr Handhabe haben die Verteidiger Pulatovs, den Prozess platzen zu lassen, indem sie einfach hinaus marschieren und den Richter mit einem Kriegsgerichtsverfahren zurück lassen.
Das würde sich in der niederländischen Öffentlichkeit nicht gut ausnehmen.

Aus freiem Willen tun Richter in einem Prozess äußerst selten etwas. Die möglichen Überlegungen dahinter haben Sie beschrieben. Kann auch gut sein, dass ihm klargeworden ist verheizt zu werden.

So oder so - der Anschein der Rechtsstaatlichkeit muss in jedem Fall gewahrt werden.
Was draus wird steht in den Sternen.

Queru

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