Vorausgesetzt, das gelieferte Transkript stimmt, liefert es ein nach
gültigen juristischen Maßstäben nicht länger zu ignorierendes Indiz,
daß mindestens ein Kampfflugzeug zum Absturzzeitpunkt in
unmittelbarer Nähe der Passagiermaschine operierte, denn es ergänzt
zwei weitere Quellen für diese Information:
1. Die Radardaten des russischen Generalstabs
2. Aussagen von Augenzeugen, die vor den russischen Angaben am 21.
Juli '14 gemacht und aufgenommen wurden.
zu drei voneinander unabhängigen Quellen für tatrelevante
Falschaussagen und Fälschungen der ukrainischen Regierung, die
maßgeblicher Teil des Zwischenberichtes und des aktuell zirkulierten
Endberichtes des DSB sind.
Daraus folgt, nach demselben juristischen Maßstab:
1. Die Berichte des DSB sind Makulatur
2. Ukrainische Offizielle gehören vom JIT ausgeschlossen,
regierungsnahe ukrainische Quellen sind nicht verwendbar, sondern zum
Gegenstand der Untersuchung zu machen.
3. Es gehörte geprüft, ob die Angabe des russischen Außenministeriums
stimmt, daß dem DSB Zugang zu den russischen Originalaufzeichnungen
angeboten wurde und, falls ja, welche holländische Autorität dafür
verantwortlich ist, daß diese Daten ignoriert wurden.
gültigen juristischen Maßstäben nicht länger zu ignorierendes Indiz,
daß mindestens ein Kampfflugzeug zum Absturzzeitpunkt in
unmittelbarer Nähe der Passagiermaschine operierte, denn es ergänzt
zwei weitere Quellen für diese Information:
1. Die Radardaten des russischen Generalstabs
2. Aussagen von Augenzeugen, die vor den russischen Angaben am 21.
Juli '14 gemacht und aufgenommen wurden.
zu drei voneinander unabhängigen Quellen für tatrelevante
Falschaussagen und Fälschungen der ukrainischen Regierung, die
maßgeblicher Teil des Zwischenberichtes und des aktuell zirkulierten
Endberichtes des DSB sind.
Daraus folgt, nach demselben juristischen Maßstab:
1. Die Berichte des DSB sind Makulatur
2. Ukrainische Offizielle gehören vom JIT ausgeschlossen,
regierungsnahe ukrainische Quellen sind nicht verwendbar, sondern zum
Gegenstand der Untersuchung zu machen.
3. Es gehörte geprüft, ob die Angabe des russischen Außenministeriums
stimmt, daß dem DSB Zugang zu den russischen Originalaufzeichnungen
angeboten wurde und, falls ja, welche holländische Autorität dafür
verantwortlich ist, daß diese Daten ignoriert wurden.