Aber eine Partei mit grüner Parteifarbe durfte "Hängt die Grünen - macht unsere nationaldemokratische Bewegung durch Plakatwerbung in unserer Parteifarbe in Stadt und Land bekannt" nicht verwenden, weil das angeblich zur Tötung von Mitgliedern einer anderen Partei mit ähnlicher Parteifarbe aufrief.
Die Partei darf jetzt allerdings offen mit dem Erschießen unliebsamer Wähler Werbung machen - das ergibt einfach keinen Sinn.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/agzwickau-26Ds120Js2186521-haengt-die-gruenen-wahlplakate-volksverhetzung