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  • wettkiesel

576 Beiträge seit 17.07.2024

Re: Die Rechtsprechung ist öffentlich

Kölsche Jong schrieb am 22.08.2024 15:54:

Oder das nächste Beispiel: Vor ein paar Tagen wurde eine Frau veurteilt, die in einem KZ als Sekretärin tätig war. In diversen Medien wurde sie mit vollem Namen genannt,

So ist das, wenn die Rechtsprechung im Sinne der Transparenz öffentlich ist. Jeder hätte dem Verfahren als Zuschauer beiwohnen können.

Es kann aber nicht jeder physisch dem Verfahren beiwohnen, schon aus Platzgründen nicht.
Insofern ist für mich die Nennung des vollen Namens nichts weiter als ein moderner Pranger, nur schlimmer, da man heutzutage auch andere Daten wie z.B. die Wohnadresse problemlos herausfinden kann. Vielleicht sollte der Anspruch an Transparenz da mal wieder etwas zurückgeschraubt werden.

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