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  • dx1

138 Beiträge seit 06.06.2015

Re: Die Rechtsprechung ist öffentlich

StandbyPAX schrieb am 22.08.2024 16:53:

In Zukunft wird es ja sehr schwierig, noch weitere NS-Täter zu finden, die müssen 1945 ja strafmündig gewesen sein, also vor 1936 geboren sein. […] Im Zweifel sollte man die Strafmündigkeit jetzt auf 6 Jahre festsetzen, da hat man ein paar Jahre gewonnen.

Die Nazis hatten die Strafmündigkeit irgendwann von 14 auf 12 Jahre herabgesetzt. Keine Ahnung, wo Deine 9 Jahre herkommen. Ist das eine zweiteilige Pointe?

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