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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Re: Zweierlei Maß?

sapi schrieb am 22.08.2024 15:26:

Oder das nächste Beispiel: Vor ein paar Tagen wurde eine Frau veurteilt, die in einem KZ als Sekretärin tätig war. In diversen Medien wurde sie mit vollem Namen genannt, während bei ausländischen Straftätern immer die Namen anonymisiert werden (mir ist bisher jedenfalls kein anderer Fall untergekommen).

Aus Persönlichkeitsrechten werden bei Straftätern und Angeklagten vor Gericht, wenn diese nicht in der Öffentlichkeit stehen, wie es beispielsweise bei Prominente der Fall ist, nie der volle Name genannt. Und dabei spielt die Nationalität der Person keine Rolle. So zumindest bei Medien, die über Anstand verfügen.
Wenn es, wie im Fall der 99-jährige Frau Irmgard F., bei diversen Medien anders gehandhabt wird, dann ist es in meinen Augen einfach respektlos.

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