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  • Kölsche Jong

130 Beiträge seit 09.08.2024

Die Rechtsprechung ist öffentlich

Oder das nächste Beispiel: Vor ein paar Tagen wurde eine Frau veurteilt, die in einem KZ als Sekretärin tätig war. In diversen Medien wurde sie mit vollem Namen genannt,

So ist das, wenn die Rechtsprechung im Sinne der Transparenz öffentlich ist. Jeder hätte dem Verfahren als Zuschauer beiwohnen können.

bei ausländischen Straftätern immer die Namen anonymisiert werden

So lange nur ermittelt wird, ja.
Ausserdem in Fällen des Jugendstrafrechts.

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