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  • Stanhelm

245 Beiträge seit 19.12.2015

Re: ne - Spot nicht verstanden?

Michaela Schmidt schrieb am 23.08.2024 14:18:

Stanhelm schrieb am 22.08.2024 19:30:

Aber eine Partei mit grüner Parteifarbe durfte "Hängt die Grünen - macht unsere nationaldemokratische Bewegung durch Plakatwerbung in unserer Parteifarbe in Stadt und Land bekannt" nicht verwenden, weil das angeblich zur Tötung von Mitgliedern einer anderen Partei mit ähnlicher Parteifarbe aufrief.

Die Partei darf jetzt allerdings offen mit dem Erschießen unliebsamer Wähler Werbung machen - das ergibt einfach keinen Sinn.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/agzwickau-26Ds120Js2186521-haengt-die-gruenen-wahlplakate-volksverhetzung

Sie wirbt nicht für die Erschießungen!

Habe ich auch nicht behauptet.

Die verbotene Wahlwerbung hat allerdings auch nicht mit irgendetwas gewaltvollem geworben, sondern lediglich für die Plakatierung ihrer Werbung. Alles andere ist höchst subjektive Interpretationssache und von den vorhandenen Tatsachen objektiv nicht gedeckt.
Was man zudem nicht vergessen darf: Die Partei durfte Plakate mit dem Text "Hier könnte ein Nazi hängen." verwenden - was wohl wesentlich eindeutiger ein Mordaufruf ist als "Hängt Plakate in unserer Parteifarbe auf."

Das kann man eigentlich nur noch als Doppeljustiz bezeichnen.

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