Stanhelm schrieb am 22.08.2024 19:30:
Aber eine Partei mit grüner Parteifarbe durfte "Hängt die Grünen - macht unsere nationaldemokratische Bewegung durch Plakatwerbung in unserer Parteifarbe in Stadt und Land bekannt" nicht verwenden, weil das angeblich zur Tötung von Mitgliedern einer anderen Partei mit ähnlicher Parteifarbe aufrief.
Die Partei darf jetzt allerdings offen mit dem Erschießen unliebsamer Wähler Werbung machen - das ergibt einfach keinen Sinn.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/agzwickau-26Ds120Js2186521-haengt-die-gruenen-wahlplakate-volksverhetzung
Das eine ist die grenzwertige Satire einer Satire-Partei,
über die man zu Recht streiten kann,
die aber eindeutig als Satire erkennbar ist.
Das andere ist eine als Scheinsatire verpackte Bedrohung,
die man bei einer Partei wie dem III. Weg durchaus ernstnehmen sollte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_III._Weg
(Und auf der dort verlinkten Parteiwebseite kann sich jeder selbst ein Bild machen,
mit welcher historischen Bildsprache sich diese Partei schmückt - und was das für ihr Plakat bedeutet.)
Beide Gerichte haben also richtig entschieden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.08.2024 22:10).