teutolith schrieb am 28. Mai 2014 10:33
> Im Augenblick sind wir dabei, der EU beim Scheitern zuzusehen. Merkel
> beruft sich auf "die Verträge", um zu begründen, warum die Wahl des
> Komissionspräsidenten durch die Bürger nun doch nicht stattgefunden
> haben soll. So delegitimiert sich Brüssel immer weiter in den Augen
> der Bürger, die es regieren will. Wer wählen war und sich jetzt nicht
> veralbert vorkommt, bitte Hand heben. "Wahlkampf" my ass. So kann das
> am Ende nur schiefgehen, und ein System, das derart selbstherrlich
> über unsere Köpfe hinweg agiert, legitimiere ich nicht auch mit
> meiner Stimme. Ich bin für eine Vereinigung Europas auf
> demokratischer Grundlage, aber (bzw: und deshalb) für ein schnelles
> Ende dieses antidemokratischen Menschenexperiments namens "EU".
Du vergisst dabei, dass das EU Parlament garnicht demokratisch
legitimiert ist, was auch das BVerfG in seinem Urteil zum Vertrag von
Lissabon festgestellt hat:
"Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art.
14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1
EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein
Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes. Dies
spiegelt sich darin, dass es als Vertretung der Völker in den jeweils
zugewiesenen nationalen Kontingenten von Abgeordneten nicht als
Vertretung der Unionsbürger als ununterschiedene Einheit nach dem
Prinzip der Wahlgleichheit angelegt ist. (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.
Juni 2009, Rn. 280)".
So hat die Stimme eines Maltesers 10-mal soviel Gewicht, wie die
Stimme eines Deutschen. Das EU-Parlament ist daher keine demokratisch
gewählte Institution. Deswegen hat das BVerfG auch klargestellt, dass
eine solche Legitimation in Deutschland NUR durch den Bundestag
erfolgen kann. Merkel hat damit als vom dt. Bundestag gewählter
Vertreter mehr Legitimität, den EU-Komissionspräsidenten
vorzuschlagen, als das EU-Parlament. Außerdem geht es hier nicht um
die "Krönung", sondern um den Vorschlag. Das EU-Parlament kann den
Vorschlag des Rates ablehnen.
Eine Stärkung des EU-Parlaments darf erst erfolgen, nachdem die
Gleicheit der Stimmen aller Wähler hergestellt wurde. Demokratie ist
eben mehr als wählen dürfen.
MfG
RZ
> Im Augenblick sind wir dabei, der EU beim Scheitern zuzusehen. Merkel
> beruft sich auf "die Verträge", um zu begründen, warum die Wahl des
> Komissionspräsidenten durch die Bürger nun doch nicht stattgefunden
> haben soll. So delegitimiert sich Brüssel immer weiter in den Augen
> der Bürger, die es regieren will. Wer wählen war und sich jetzt nicht
> veralbert vorkommt, bitte Hand heben. "Wahlkampf" my ass. So kann das
> am Ende nur schiefgehen, und ein System, das derart selbstherrlich
> über unsere Köpfe hinweg agiert, legitimiere ich nicht auch mit
> meiner Stimme. Ich bin für eine Vereinigung Europas auf
> demokratischer Grundlage, aber (bzw: und deshalb) für ein schnelles
> Ende dieses antidemokratischen Menschenexperiments namens "EU".
Du vergisst dabei, dass das EU Parlament garnicht demokratisch
legitimiert ist, was auch das BVerfG in seinem Urteil zum Vertrag von
Lissabon festgestellt hat:
"Das Europäische Parlament ist auch nach der Neuformulierung in Art.
14 Abs. 2 EUV-Lissabon und entgegen dem Anspruch, den Art. 10 Abs. 1
EUV-Lissabon nach seinem Wortlaut zu erheben scheint, kein
Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes. Dies
spiegelt sich darin, dass es als Vertretung der Völker in den jeweils
zugewiesenen nationalen Kontingenten von Abgeordneten nicht als
Vertretung der Unionsbürger als ununterschiedene Einheit nach dem
Prinzip der Wahlgleichheit angelegt ist. (BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.
Juni 2009, Rn. 280)".
So hat die Stimme eines Maltesers 10-mal soviel Gewicht, wie die
Stimme eines Deutschen. Das EU-Parlament ist daher keine demokratisch
gewählte Institution. Deswegen hat das BVerfG auch klargestellt, dass
eine solche Legitimation in Deutschland NUR durch den Bundestag
erfolgen kann. Merkel hat damit als vom dt. Bundestag gewählter
Vertreter mehr Legitimität, den EU-Komissionspräsidenten
vorzuschlagen, als das EU-Parlament. Außerdem geht es hier nicht um
die "Krönung", sondern um den Vorschlag. Das EU-Parlament kann den
Vorschlag des Rates ablehnen.
Eine Stärkung des EU-Parlaments darf erst erfolgen, nachdem die
Gleicheit der Stimmen aller Wähler hergestellt wurde. Demokratie ist
eben mehr als wählen dürfen.
MfG
RZ