noX21 schrieb am 13.07.2021 11:49:
Für den Fall, dass in Spanien der Notstand ausgerufen wird („Situation von Interesse für die nationale Sicherheit“ ist die vom Gesetz gegebene Bezeichnung), können die Behörden auch zur vorübergehenden Beschlagnahmung aller Arten von Eigentum, zur Intervention oder vorläufigen Besetzung derjenigen, die notwendig sind, oder zur Einstellung aller Arten von Aktivitäten übergehen.
Damit du ein bisschen Schnappatmung bekommt, und die bekommen die 1.3E6 Schwenker der Grundgesetzes ja gerne und schnell:
Der Art.15 ist genau für diesen Zweck ins GG geschrieben worden. Man hatte wohl zwar her Kriege im Sinn, aber das ist nebensächlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html
Funfact: Die Berliner Enteignungskasper beziehen sich genau auf Artikel 15.
Noch mal tief durchatmen und dann 3 .. 2....1... SCHNAPPATMUNG!