aber, die beiden können jetzt in eine geschlossene Anstalt für schwer erziehbare Kinder verbracht werden, theoretisch bis zum 18.Lebensjahr .
Allerdings nur dann wenn die Eltern dem zustimmen oder das Jugendamt selbigen das Sorgerecht entzieht, was aber auch lange familienrechtliche Prozesse erfordert.
Ansonsten werden sie nur zukünftig eine andere Schule besuchen.