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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Es ist eine wichtige Debatte, aber nur ein Nebenkriegsschauplatz

Deutschland ist auch aktuell das einzige Land in der Welt, in der Notwehr das Opfer zum Täter macht und vor Gericht bringt.

In jedem anderen Land der Welt hat das Opfer ein Recht auf Selbstverteidigung mit allen Mitteln. Nur in Deutschland nicht.
Das gilt übrigens auch bezüglich Hilfe Dritter. Ist man Zeuge einer Vergewaltigung, darf man nicht etwa dem Opfer zu Hilfe eilen und dem Täter eine mit einer Pfanne überbraten. Denn geht der Schädel zu Bruch und verstirbt der Angreifer, ist man dran wegen Totschlags.
Nein, die "richtige" Aktion ist, die Polizei zu rufen und versuchen, den Angreifer "festzusetzen". Allerdings ist das gar nicht so einfach, jemanden festzunehmen, wenn man nicht gerade zufälligerweise Kabelbinder für genau diesen Zwecke bei sich führt. Geht der Festnahmeversuch in die Hose, muss man mit einer gewalttätigen Reaktion rechnen und der Täter flieht anschließend.
Das ist natürlich kontraproduktiv, wenn die Polizei dann nachher erst die Verfolgung aufnehmen muss und sich auf Zeugenbeschreibungen verlässt, die aber grundsätzlich eher ungenau sind. Das erschwert die Arbeit enorm und gibt dem Täter einen unnötigen Vorsprung.

Im Grunde gehört hier, ich verweise auf meinen anderen Beitrag, in meinem "idealen Rechtsstaat" das Recht auf Selbstverteidigung und Hilfe in Notsituationen rechtlich so verbrieft, dass das Opfer bzw. der ihm zu Hilfe eilende Passant nicht hinterher vom Täter oder Staatsanwalt wegen Körperverletzung oder gar Totschlag angeklagt werden können. Voraussetzung dafür ist der einwandfreie Nachweis der Notwehrsituation, aber das dürfte sogar in unseren Landen noch möglich sein.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2023 01:28).

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