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  • Tokei-ihto

566 Beiträge seit 14.07.2005

Für Kinder und Leuten unterhalb von 60 Jahren

äußert sich Corona - wenn überhaupt - bestenfalls mit etwas Husten und Schnupfen.

Wenn Du als gläubig-untertäniges Medienopfer, ob nun Lehrer oder sonstwas, Dich krank schreiben lassen willst, ist hier nicht von Interesse. Das Gericht hat nach Anhörung diverser Experten - deren Sachkunde ( im Gegensatz zu der von Wieler, Drosten, Lauterbach ) außer Zweifel steht und nach Lektüre diesbezüglicher Gutachten entschieden und nicht weil dem Richter mal Irgendetwas eingefallen ist.

Es zeigt sich wieder einmal, dass die Zeugen Coronas, nicht den Hauch einer Ahnung davon haben, wie die Gerichte zu Ihren Entscheidungen kommen. Ist ja auch logisch, ein zu kurz geratenes Denkvermögen ist schließlich zwingende Vorraussetzung um dem Corona-Schmarren zum Opfer zu fallen.

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