Tokei-ihto schrieb am 12.04.2021 18:47:
Das Gericht hat nach Anhörung diverser Experten - deren Sachkunde ( im Gegensatz zu der von Wieler, Drosten, Lauterbach ) außer Zweifel steht und nach Lektüre diesbezüglicher Gutachten entschieden und nicht weil dem Richter mal Irgendetwas eingefallen ist.
Es geht hier um die Entscheidung eines Familienrichters an einem Amtsgericht, die bestenfalls für die beiden klagenden Schüler relevant ist und nicht für alle Schüler dieser Schulen, erst recht nicht für alle Schüler in Thüringen oder gar in der Bundesrepublik.
Siehe hier eine (durchaus wohlmeinende) juristische Analyse:
Familienrichter hebt Maskenpflicht an Schulen auf
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9f14821-corona-familienrichter-schule-masken-ministerium/