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  • schwachstromtechnik

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Re: grünbash...

teutolith schrieb am 09.01.2025 18:35:

Das ist ein typischer Fall einer Situation, in der zwei Prinzipien aufeinandertreffen. Da braucht man dann eindeutige Prioritäten. Auf der einen Seite steht das Verbot von Massenmorden und Vertreibungen,

Die gibt es permanent und weltweit. Auf dieser Basis könnte man ständig irgendwo Kriege führen. Aktuell z.B. gerade im Nahen Osten. Dafür gibt es aber keine Rechtsgrundlage. Die UN-Menschenrechtskonvention ist juristisch nicht bindend.

auf der anderen das Verbot, ohne UNO-Mandat einzugreifen.

Und das ist rechtlich klar formuliert. Die Ausnahmen vom Gewaltverbot sind klar festgelegt. "Humanitäre Interventionen" gehören nicht dazu. Wenn es so etwas gäbe, könnte auch Putin seinen Angriffskrieg damit begründen. Schließlich gab es seit 2015 genug Verstöße gegen die Menschenrechte der russischsprachige Bevölkerung . Sowohl durch die ukrainische Regierung als auch durch den von ihr protegierten "Rechten Sektor".

Das es nur deshalb nicht gibt, weil die Russen mit einem Veto im Sicherheitsrat gedroht haben. Willst du mir ernsthaft erklären, das hätte Vorrang? Die Serben dürfen weitermetzeln, weil die Russen eine Formalie verhindern?

Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig.

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