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  • Extrafein

mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2013

Das Recht ist zuerst einmal nur ein gedankliches Konstrukt

Der grundsätzliche Denkfehler bei allen Schriften vom und über das
Recht, ist dass die Autoren dies immer unter der Annahme tun, dass es
das wirklich gibt - es real existiert. Eine pure Chimäre. Es gibt
weder ein Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit oder eines
auf Eigentum und schliesslich und endlich gibt es auch kein
Völkerrecht. Alle Rechte, auch gern Rechtsgüter genannt, sind reine
Erfindung. Sofern es überhaupt irgendein Recht gibt, dann ist es
höchstens das Recht des Stärkeren, denn dieses Recht bricht alle
vorgenannten Rechte und ist empirisch wie kaum ein anderes Recht
belegt. Weil das so ist kann man Recht und ihre schriftlichen
Zeugnisse, die Gesetze auch verbiegen wie man will.

Das ist genau der Punkt der alle juristischen Gesetze von den
Naturgesetzen unterscheidet. Dabei ist es bei den Naturgesetzen
völlig egal, ob diese dem menschlichen Geiste bereits vollständig,
nur teilweise oder gar nicht bekannt sind. Sie wirken trotzdem. Wer
das nicht glaubt stelle sich einfach mal auf die Spitze eines Berges,
gehe einen Schritt vorwärts und versuche dann mal das dann wirkende
Gesetz durch Hinweis auf Herkunft, Kontostand, Anhängerschaft,
Adelstitel oder ein flammendes Plädoyer davon abzuhalten ihn nicht
runterfallen zu lassen. Vor Gericht kann man sowas andauernd erleben,
weil eben die Gesetze und das Recht reine Fiktion sind. Zu etwas
Realem werden Recht und Gesetz nur durch unser Tun oder Unterlassung
und ob sie dem dann entsprechen, ist dann nochmal etwas ganz anderes.

Der 1.WK auf den der Autor Bezug nimmt, fand wie alle Kriege nur
deswegen statt, weil Millionen sich bereitwillig in die Schlachten
warfen, anstatt zu Hause zu bleiben. In Frieden.

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