Es wirkt tatsächlich im aktuellen Schriftsatz der Eindruck nach, hier würde die faktisch Tatbeteiligung das A.A. durch Behauptung belegt, nicht durch einen Sachbeweis.
Aber egal, beim NSU-Komplex hat die entschlossene Behauptung auch gereicht.
Es wirkt tatsächlich im aktuellen Schriftsatz der Eindruck nach, hier würde die faktisch Tatbeteiligung das A.A. durch Behauptung belegt, nicht durch einen Sachbeweis.
Aber egal, beim NSU-Komplex hat die entschlossene Behauptung auch gereicht.