Ein Mehrheitswahlrecht ist nicht notwendig verfassungswidrig. Wichtig ist in einer Demokratie einzig, dass eine Wahl eine Regierung absetzen kann. Natürlich steckt auch da der Teufel im Detail, etwa in der Abgrenzung von Wahlkreisen, aber wäre dem nicht so, dann wären etwa Großbritannien oder Frankreich keine Demokratien nach deutscher Lesart.