Stefan Massow schrieb am 10.06.2022 19:38:
Ich dachte Überhangsmandate gibt es, wenn eine Partei durch die Erststimmen bereits mehr Sitze hat, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen.
Richtig.
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/U/ueberh_mandate-245552
Also bei 99 Wahlkreisen, gäbe es 198 Sitze, wovon fast 99 direkt durch die Erststimmen an SPD und CDU/CSU gehen würden. Wenn SPD und CDU aber sagen wir mal zusammen nur auf 40% kommen würden, wären sie trotzdem bei 50% der Sitze.
Daa wären dann 10% Überhangmandate.
Die Überhangsmandate bekommen die anderen Parteien, von deren Listen, bis die Sitzverteilung den Zweitstimmen entspricht.
Das ist ein Mißverständnis. Die werden tatsächlich Ausgleichsmandate genannt, die die Überhangsmandate der anderen Parteien ausgleichen sollen.
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/A/ausgleichsmandat-259632
Imho sollten - in Ihrem Beispiel - die 10% Überhangmandate auf die Mandate aus den Zweistimmen angerechnet werden, so daß sie wieder bei 40% der Mandate landen.
Erst wenn das nicht reicht (weil die Überhangmandate die Gesamtzahl der Mandate aus den Zweitstimmen übersteigt), sollten die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten.
Ich weiß, ist nicht ganz leicht zu durchschauen.
Was aber auf jeden Fall aufhören muss, ist das Gehampel mit Bundesländern bei der Bundestagswahl. Das wird da tatsächlich gar nicht gebraucht.
Vollkommen richtig.