phixx schrieb am 15. Oktober 2013 16:10
> Das ist schlicht falsch. Nach Art. 16a GG ist es Aufgabe des
> deutschen Staates, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren.
Ja. Asyl zu gewähren. Von einer staatlich garantierten
Rundumversorgung ist aber nicht die Rede...
> Das ist ebenso falsch, die Aufnahme von ausländischen politisch
> Verfolgten, die nicht das vorgesehene deutsche Asylverfahren
> durchlaufen haben, ist strafbar.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, Menschen in der Not zu helfen.
Wenn Beherbergung nicht erlaubt ist, dann kann man zumindest den
Notleidenden Nahrung, Kleidung, Einrichtungsgegenstände, warme Decken
etc. besorgen. Das wird ja wohl noch erlaubt sein, oder!?!
> Das ist schlicht falsch. Nach Art. 16a GG ist es Aufgabe des
> deutschen Staates, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren.
Ja. Asyl zu gewähren. Von einer staatlich garantierten
Rundumversorgung ist aber nicht die Rede...
> Das ist ebenso falsch, die Aufnahme von ausländischen politisch
> Verfolgten, die nicht das vorgesehene deutsche Asylverfahren
> durchlaufen haben, ist strafbar.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, Menschen in der Not zu helfen.
Wenn Beherbergung nicht erlaubt ist, dann kann man zumindest den
Notleidenden Nahrung, Kleidung, Einrichtungsgegenstände, warme Decken
etc. besorgen. Das wird ja wohl noch erlaubt sein, oder!?!