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mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2001

"Rechteinhaberer" wäre richtiger.

Die Haberer waren ein Femegericht außerhalb jeder Rechtsordnung in
süddeutschen Raum. Eine Vorladung wurde in Form einer Haberngoaß
(Haferziege, Ziegenfigur aus Stroh) zugestellt.
Wer sich herausreden konnte kam mir dem sprichwörtlichen blauen Auge
davon.

Wenn das kein Femengericht ist dann hats nie Eines gegeben.

*würg* - Laurin.
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