Das Argument, dass sich die Grenzen eines Staates soweit erstrecken, wie deren Macht reicht, mag zutreffend sein. Zumindest von einem staatstheoretischen Standpunkt aus gesehen. Aus Sicht des Völkerrechts trifft dies aber nicht zu.
Ich hoffe lediglich, dass Ihre Argumentation ähnlich stringent ist, wenn irgendwo anders mal wieder von Völkerrecht oder "Werte basierter Ordnung" geredet wird. Das kann ich in diesem Augenblick nicht beurteilen und möchte Ihnen nichts unterstellen.
FW